Frage von SweetScarlett: Neue Wohnung streichen aber nicht mal eingezogen ?
Ich habe mir eine Wohnung gemietet in einer anderen Stadt die läuft ab heute . Da ich aber eine besser bezahlte Arbeit in meiner Stadt angeboten bekommen habe, bleibe ich jetzt hier und habe hier schon eine neue Wohnung. Die andere Wohnung habe ich schon gekündigt und muss eben jetzt noch 3 Monate miete zahlen. Ist ja auch ok. Dem Vermieter habe ich zur Kündigung geschrieben das ich überhaupt nicht in seine Wohnung einziehen werde. Im Vertrag steht das bei Auszug ! die Wohnung gestrichen werden muss…da ich aber nicht einziehe, kann der Vermieter dann von mir verlangen die Wohnung zu streichen ? Eigentlich doch nicht,oder ? Wollte hier mal nachfragen …..
Die Wohnung ist nicht frisch gestrichen.
Beste Antwort:
Answer by azubi
mit dem vermieter reden bringt klarheit
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