Frage von WiSchGu: Kann ich Schuldzinsen für ein verkauftes Grundstück steuerlich geltend machen?
Hallo, ich hatte vor einigen Jahren zwei Grundstücke gekauft um diese später möglichst mit Gewinn wieder zu verkaufen. An eine Eigennutzung hatte ich dabei nicht gedacht. Kann ich nun, nach erfolgtem Verkauf, die zur Finanzierung der Grundstücke aufgewendeten Zinsen steuerlich geltend machen? Beide Grundstücke hatte ich keine 10 Jahre lang, so das sie leider unter die Spekulationsfrist fallen.
Beste Antwort:
Answer by armin
Wer spekuliert muss auch mit Verlust rechnen!!!!!!!!!
Grundstück
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Abgesehen davon, ob Dir das Finanzamt Deine ursprüngliche Intention beim Kauf glaubt, hast Du aus mehrerlei Hinsicht schlechte Karten.
Du schilderst nicht, dass Du irgendwelche laufenden Erträge mit den Grundstücken (z.B. durch Verpachtung) erzielt hast. Das hätte den Ansatz von Schuldzinsen erleichtert. Die Schuldzinsen hättest Du dann jedoch jährlich in Deiner ESt-Erklärung ansetzen müssen.
Du hast nicht beschrieben, ob die Schulden klar im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf stehen (z.B. als eingetragene Grundschuld oder Hypothek die mit dem Kauf eingetragen wurde. Wenn nicht, stellt sich das FA leicht auf den Standpunkt, dass Du die Schulden z.B. für deinen privaten Konsum (Auto, selbstgenutzte Immobilie) gemacht hast und lässt deren Abzug nicht als Werbungskosten Deines Spekulationsgeschäfts zu.
Kannst Du jedoch den klaren Zusammenhang zweischen Darlehensaufnahme und Kauf der Grundstücke nachweisen, sehe ich keine Schwierigkeiten, dass Du die Zinsaufwendungen (NICHT die Kredittilgung) als Werbungskosten Deines privaten spekulationsgeschäfts ansetzt.
Kommentar by Knilch — 7. September 2010 @ 15:43
Das ist eigentlich einfach zu beantworten:
Solche Unmenschen sind selbst die Leute vom Finanzamt nicht.
Wenn Du Kosten hattest, die nicht vorauszusehen waren, die Du hast um Deinen Lebenunterhalt zu verdienen (Werbungskosten, aussergewöhnliche Belastungen z.B.), dann kannst Du diese Kosten steuerlich geltend machen.
Aber mit einem Grundstück zu spekulieren fällt nicht darunter.
Wenn Du nun nicht genügend Kohle flüssig hast und für ein derartiges Geschäft einen Kredit aufnehmen muss, dann ist das Dein Privatvergnügen. Das Finanzamt sagt hier mit Recht:” Niemand hat das von Dir verlangt, hättest ja genau so gut die Finger davon lassen können”.
Kommentar by setus — 7. September 2010 @ 16:37